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Sofia, September 2007
INHALTSVERZEICHNIS
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Nationales Reformprogramm (NPR)
Das nationale
Reformprogramm (NRP) Bulgariens wurde als Antwort auf die Herausforderungen,
die vor den EU-Mitgliedsstaaten als Hauptakzent in der erneuten
Lissabon-Strategie gelegt werden, erarbeitet. Das nationale Reformprogramm
ist ein strategisches Dokument für den Staat, dessen Ziel es ist, die
Bemühungen der Regierung zur Erreichung eines hohen und nachhaltigen
Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums zu systematisieren, wobei es den
mit der Realisierung dieses Hauptziels verbundenen mittelfristigen Rahmen
von Maßnahmen und Prioritäten im makro- und mikroökonomischen Bereich, am
Arbeitsmarkt und im Bereich der Entwicklung des Humankapitals kennzeichnet.
Zur Erreichung der mittelfristigen Leitziele in Bezug auf das dauerhafte
Wachstum des BIP von 6 % pro Jahr und der Beschäftigung in der
Größenordnung von 61 %, sowie Minderung des Abstands der Einkommen im
Vergleich zu den anderen EU-Ländern, soll Bulgarien Augenmerk auf folgende
fünf Prioritätsbereiche legen:
·
Sicherung
makroökonomischer Stabilität (Eindämmung des Defizits des laufenden
Haushalts und weitere Minderung des Inflationsdrucks durch vernünftige
Politik, die Strukturreformen, nachhaltige fiskale Position und zusätzliche
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der öffentlichen
Ausgaben);
……….
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Die Regionen, die gem. dem Ziel „Annäherung“ zur Finanzierung aus den Strukturfonds ausgewählt worden sind, sind Regionen, die dem Niveau
ІІ der Nomenklatur statistischer
Gebietseinheiten (im weiteren „Niveau NUTS
ІІ”genannt), im Sinne des Reglements (EU) Nr. 1059 aus 2003 des Europäischen Parlements
und des Rates vom 26. Mai, 2003 entsprechen,
dessen BIP pro
Kopf der Bevölkerung, gemessen nach der Kaufkraft-Parität und berechnet aufgrund der Werte der Gemeinschaft für den Zeitraum 2000–2002, niedriger als 75% vom durchschnitlichen BIP für EU-25 für die selbe
Abrechnungsperiode ist. Mitgliedsstaaten, die zur Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds
ausgewählt wurden, sind diejenigen, dessen Bruttonationaleinnahmen (BNE), gemessen nach der Kaufkraft-Parität und berechnet aufgrund der Werte der Gemeinschaft für den Zeitraum 2001–2003, niedriger als 90% der durchschnittlichen BNE der EU-25 sind, und Mitgliedsstaaten, die ein Programm zur Erfüllung der
im Art. 104 des Vertrags zur Gründung der
EG genannten Bedingungen der wirtschaftlichen Annäherung haben.
1. Gemäß den Vorschriften des Reglements der EU Nr. 1059 aus dem Jahre 2003 sind in Bulgarien 6
Fig. 1
Statistische Regionen (NUTS II)
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·
Energie aus Wasserkraft
Das Energiepotential der Wasserressourcen im Land,
das für die Energieerzeugung in Wasserkraftwerken genutzt wird, ist stark
saisonabhängig und hängt zugleich von den Klimabedingungen ab. Die
Wasserkraftwerke beteiligen sich jedoch aktiv Teil bei Spitzenbelastung,
wobei während der Tage von Spitzenbelastung des Systems die Kapazität der
Wasserkraftwerke bis zu 1700-1800 MW erreicht.
Das Wasserenergiepotential Bulgariens ergibt über
26.500 GWh (~2 280 ktoe) pro Jahr. Es gibt Möglichkeiten für den
Ausbau von neuen Wasserenergiekapazitäten, wobei mit einer jährlichen
Erzeugung von weiteren ca. 10 000 GWh (~860 ktoe) zu rechnen ist.
Tabelle 27 stellt die Bewertung der theoretischen
Quelle von Energie aus Wasserkraft in fünf Hauptflussbecken dar.
Таблица
1:
Technisches Potential
der Wasserressourcen nach Regionen und als Ganzes für das Land
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Region
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Technisches
Potential GWh/pro Jahr
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Große
WASSERKRAFTWERKE
|
Kleine
WASSERKRAFTWERKE
|
Insgesamt
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Stadt Sofia
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500
|
16
|
516
|
|
Bourgas
|
400
|
76
|
476
|
|
Varna
|
100
|
13
|
113
|
|
Lovetsch
|
1 700
|
117
|
1 817
|
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Montana
|
1 420
|
196
|
1 616
|
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Plovdiv
|
4 665
|
79
|
4 744
|
|
Rousse
|
500
|
41
|
541
|
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Gebiet Sofia
|
2 885
|
177
|
3 062
|
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Haskovo
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2 130
|
41
|
2 171
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Für das Land
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14 300
|
756
|
15 056
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Quelle: Energieprojekt 1994
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Begründung
“Nachhaltige Entwicklung ist die
Entwicklung, die allen Mitgliedern einer Gemeinschaft
grundsätzliche ökologische, soziale und wirtschaftliche Dienstleistungen
sichert, ohne dabei die Faktoren aus Umwelt, Lebensbedingungen und
Sozialsysteme zu gefährden, von denen das Angebot
dieser Dienstleistungen abhängig ist.”
Die Prioritätsachse 1 ist auf eine große Anzahl von Interventionen
gerichtet, die als Ziel die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
der Städte und städtischen Gebiete haben, genauer – das Schaffen von Bedingungen zur Entwicklung erfolgreicher und nachhaltiger städtischer Gebiete, die miteinander verbunden sind und sich wie auch für ihren
außerstädtische Gebiete gegenseitig zusätzliche Möglichkeiten schaffen. Gemäß
dieser Priorität ist es besonders
wichtig, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der
Strädte zu steigern,
eine gute Lebensqualität und den Zugang zu den
grundsätzlichen Dienstleistungen in den Städten zu sichern, wobei auch der
Schutz ihres ökologischen Potentials Berücksichtigung finden soll. Die
öffentlichen Investitionen werden
auf Erneuerung und Erweiterung
der städtischen Infrastruktur gerichtet sein, die zugleich die städtischen Gebiete als Zentren der
Annäherund und des Wachstums unterstützen werden.
- Die Interventionen sind auf die praktische Umsetzung der Priorität
4 des NSRR - “Ausgeglichene territoriale Entwicklung”
gerichtet. Die Bedeutung der Fragen mit Bezug auf die städtische
Entwicklung wächst während der gegenwärtigen Programmperiode in
europäischer und nationaler Perspektive. Die Entwicklung der
Großstädte wird zur Erhöhung
der Förderungsmöglichkeiten für ihre Entwicklung, durch
Integrierung ihrer Umgebung und
der schwächer urbanisierten Gebieten und durch Beschleunigung der
Realisierung ihres wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und ökologischen
Potenzials beitragen. Gibt es keine
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