Das Ausländergesetz der Republik Bulgarien

Das Ausländerrecht in Bulgarien teilt sich seit dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union am 01.01.2007 in zwei Kategorien.

Das Ausländergesetz in der letzten Änderung vom 20.12.2007, GBl 109 aus 2007, gültig ab 01.01.2008, das in den letzten Jahren unzählige Male geändert wurde, behandelt alle Ausländer mit Ausnahme der EU-Bürger und deren Familienangehörige.

Das für alle EU-Bürger geltende Recht ist das „Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen aus der Republik Bulgarien“ vom Oktober 2006 in der geänderten Fassung vom 20.12.2007, GBl 109, gültig ab 01.01.2008.


Auszugsweise finden Sie das Gesetz und die Instruktion Sie nachstehendem Links folgen.

Den vollständigen Text der Gesetze und Verordnungen senden wir Ihnen gern auf Anforderung zu.


Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen der Republik Bulgarien, gültig ab 01.01.2008

Instuktion ? I?-487 vom 28. März 2007 über die Ordnung und die Organisation bei der Ausstellung von Dokumenten nach dem Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von EU-Bürgern und deren Familienmitgliedern aus der Republik Bulgarien. In Kraft seit 01.04.2007. Veröffentlicht GBl. Nr.33 vom 20. April 2007


Ausländergesetz_EU-Bürger