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Das Ausländergesetz der Republik Bulgarien
Das Ausländerrecht in Bulgarien teilt sich seit dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union am 01.01.2007 in zwei Kategorien.
Das Ausländergesetz in der letzten Änderung vom 20.12.2007, GBl 109 aus 2007, gültig ab 01.01.2008, das in den letzten Jahren unzählige Male geändert wurde, behandelt alle Ausländer mit Ausnahme der EU-Bürger und deren Familienangehörige.
Dem gegenüber steht das „Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen aus der Republik Bulgarien“ vom Oktober 2006 in der geänderten Fassung vom 20.12.2007, GBl 109, gültig ab 01.01.2008.
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