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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Alle mit dem Institut für Wirtschaftsförderung GmbH Varna (im weiteren “IWF VARNA“ genannt) eingegangenen Geschäftsbeziehungen unterliegen den folgenden AGB. Daher sollten Sie diese AGB ausführlich lesen. Die IWF VARNA setzt grundsätzlich voraus, daß ein Kunde mit seiner Auftragserteilung zugleich Kenntnis der AGB hat. Das “IWF VARNA“ veröffentlicht sein Leistungsspektrum und die Preise hierzu auf der Internetpräsentation der Firma. Soweit der Kunde mit seinem Auftrag nur und genau diese Leistungen wünscht, gelten diese verbindlich für beide Seiten. Alle Preise gelten vorbehaltlich eines Druckfehlers oder Irrtums, wie auf der Internetseite benannt. Das “IWF VARNA“ ist jederzeit und ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Preise und Leistungsumfang zu ändern. Derartige Änderungen berühren jedoch nicht bestehende Vereinbarungen und laufende Verträge mit dem Kunden. Aufträge, die von den Vorgaben des Leistungsumfangs abweichen, werden zwischen dem “IWF VARNA“ und dem Kunden direkt verhandelt und gelten nach Einigung für beide Seiten verbindlich. Hierzu gilt die jeweils zu erstellende Schriftform der Vereinbarung. Preise und Zahlungen werden wahlweise in bulgarischer Landeswährung (Lewa) oder in Euro vereinbart. Zahlungen an das “IWF VARNA“ aus dem Ausland erfolgen grundsätzlich in Euro. Das “IWF VARNA“ arbeitet ausschließlich auf der Grundlage eines bestätigten Kunden-auftrags und auf Rechnung des Kunden. Ein Auftrag an das “IWF VARNA“ kann durch den Kunden nur schriftlich in Dokumentenform, darunter auch per Fax, oder per Email erfolgen. Der Auftrag muß neben der möglichst klar definierten gewünschten Leistungsbeschreibung mindestens die vollständige Anschrift, einen namentlichen Ansprechpartner, die Telefon- und Faxnummern, - soweit vorhanden - die Email-Adresse und bei gewerblichen Kunden die Handelsregistratur und die Steuer-Identnummer des Auftraggebers enthalten. Das “IWF VARNA“ bestätigt den Auftragseingang in der Regel per Email. Ein Vertrag kommt zwischen dem “IWF VARNA“ und einem Kunden erst dann zustande, wenn das “IWF VARNA“ den Auftrag endgültig bestätigt und der Kunde den vereinbarten Rechnungsbetrag, ggf. auch Abschlagsbetrag, auf das Konto des “IWF VARNA“ überwiesen hat. Mit der Zahlung des Rechnungs- oder Teilzahlungsbetrages erkennt der Kunde die ABG und alle Auftragsvereinbarungen an. Zahlungen an das “IWF VARNA“ haben kostenfrei an die jeweiligen Bankverbindungen des “IWF VARNA“ in Bulgarien zu erfolgen. Allein das “IWF VARNA“ entscheidet in ihrer Auftragsbestätigung, wo es den Zahlungseingang des Kunden wünscht. Buchhaltungsbelege, Rechnungen, Protokolle die vom IWF VARNA erstellt werden unterliegen dem bulgarischen Steuer- und Buchhaltungsrecht, sowie dem bulgarischen Vertragsgesetz und werden in einer solchen Form erstellt. Soweit dieses erforderlich erscheint, werden Übersetzungen zu den vorbenannten Dokumenten geliefert. Die Durchführungsart des Auftrags obliegt ausschließlich der Verantwortung und der Entscheidungen des „IWF VARNA“, das zugleich über den Ort der Leistungsausführung entscheidet. In diesem Zusammenhang kann das „IWF VARNA“ ebenfalls entscheiden, weitere vertrauenswürdige Leistungspartner in die Auftragserledigung mit einzubeziehen. Soweit es zwingend notwendig erscheint, wird das „IWF VARNA“ den Kunden über derartige Entscheidungen informieren. Alle durch das „IWF VARNA“ mit dem Kundenauftrag engagierten Mitarbeiter unterliegen der absoluten Schweigepflicht gegenüber Dritten unbeteiligten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Herausgabe von eigenen Arbeitsmaterialien und Handakten des „IWF VARNA“ zu fordern. Hier geschaffenes geistiges Eigentum bleibt urheberrechtlich geschützt und darf vom Kunden zweckgebunden im Rahmen der Auftragserteilung genutzt werden. Die Weiterverwendung der Leistungen des „IWF VARNA“ für andere Zwecke unterliegt der Genehmigung des „IWF VARNA“, bleibt aber in jedem Fall urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum des „IWF VARNA“. Soweit im Kundenauftrag Zahlungsmittel verwaltet werden, richtet das “IWF VARNA“ ein Treuhandkonto ein und gibt dem Kunden regelmäßig verbindlich Auskunft über Zahlungen und Kontenbewegungen. Für Zahlungsansprüche des „IWF VARNA“ wird gemeinsam mit dem Kunden ein Zahlplan erstellt. Dieser Zahlplan kann gesondert vereinbart werden, aber auch Bestandteil der Leistungsvereinbarung sein. In jedem Fall ist dieser Zahlplan schriftlich zu formulieren und von beiden Vertragsseiten zu unterzeichnen. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Plan haben ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Dieser Zahlplan soll, soweit nicht anderenorts vereinbart, auch die Arbeitsschritte und Etappenziele des Kundenauftrags enthalten. Zu einer Erbringung der vereinbarten Leistungen ist das “IWF VARNA“ erst nach Zahlungseingang durch den Kunden verpflichtet. Den Eigentumsanspruch an der Auftragsleistung erlangt der Kunde erst nach vollständiger Zahlung des geltenden oder vereinbarten Preises. Eine im Zuge der Auftragserfüllung erbrachte Leistung oder das dabei entstehende Produkt ist grundsätzlich vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen, da es jeweils speziell auf den Kunden zugeschnitten und für ihn erstellt wird. Sollte der Kunde bei vereinbarten fortlaufenden Zahlungen in Verzug geraten, ist das “IWF VARNA“ berechtigt, alle Auftragsleistungen ohne Ankündigung einzustellen. Gleiches gilt, wenn der Kunde notwendige Angaben zur Bearbeitung seines Auftrags nicht oder verspätet liefert, bzw. unwahre Angaben macht. Die Stornierung eines Auftrags oder die Beendigung einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem „IWF VARNA“ ist nur dahingehend möglich, daß das „IWF VARNA“ die bereits begonnenen Arbeiten nicht fortsetzt. Bereits getätigte Anzahlungen werden vom „IWF VARNA“ nicht rückerstattet. Das „IWF VARNA“ behält sich vor, weitere Zahlungsansprüche geltend zu machen. Aufträge und Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem „IWF VARNA“ können nach zweifacher schriftlichen Mahnung innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort beendet werden, wenn einem der beiden Seiten Inaktivität in der Vertragserfüllung nach zu weisen ist. Dieses bezieht sich insbesondere auf nicht fristgemäß gelieferte Dokumente und Informationen, soweit sie zwingender Teil der Vertragsabwicklung sind. Höhere Gewalt, kriegerische Auseinandersetzungen, Arbeitskämpfe und etwaige gesetzliche Änderungen entbinden das “IWF VARNA“ von einer Auftragserfüllung während der Zeit dieser besonderen Umstände. Soweit seitens des “IWF VARNA“ der berechtigte Verdacht entsteht, daß die zu erbringende Leistung, die zu gründende oder betreute Firma dazu benutzt wird, geltendes Recht in Bulgarien zu verletzen, ist das “IWF VARNA“ berechtigt, alle Auftragsleistungen sofort einzustellen. Zugleich verliert der Auftraggeber in diesen Fällen jeden Anspruch auf Schadenersatz. Das „IWF VARNA“ haftet grundsätzlich nicht für Inhalte von mündlichen Beratungen. Weiterhin haftet das “IWF VARNA“ nicht für Inhalte von Veröffentlichungen und Aktivitäten der betreuten Kunden. Ausdrücklich wird außerdem eine Haftung des „“IWF VARNA“ auch für alle Inhalte von gehosteten und mit der eigenen Internetseite verlinkten Webpräsentationen anderer Anbieter und Kunden ausgeschlossen. Wahlweise entscheidet das “IWF VARNA“ bei Streitigkeiten über den Ort des Gerichtsstandes. Stand Oktober 2007
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